%) . Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis max. Entgeltgruppe E13 TV‑L. Dienstort ist Villingen-Schwenningen. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung
befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,75 Stunden (50 %) . Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis max. Entgeltgruppe 11 TV‑L
TV‑L. Dienstort ist Tuttlingen. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben an den anderen Standorten wird erwartet. Der Aufgabenbereich umfasst u. a.: Selbständige Entwicklung
TV‑L. Dienstort ist Tuttlingen. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben an den anderen Standorten wird erwartet. Der Aufgabenbereich umfasst u. a.: Selbständige Entwicklung
. Entgeltgruppe 7 TV‑L. Dienstort ist Freiburg. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben an den anderen Standorten wird erwartet. Der Aufgabenbereich umfasst u. a.: Allgemeine Hausmeistertätigkeiten (u. a
befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,75 Stunden (50 %). Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis max. Entgeltgruppe 11 TV‑L
. Entgeltgruppe 7 TV‑L. Dienstort ist Freiburg. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben an den anderen Standorten wird erwartet. Der Aufgabenbereich umfasst u. a.: Allgemeine Hausmeistertätigkeiten (u. a
. Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis max. Entgeltgruppe 11 TV‑L. Dienstort ist Furtwangen. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben
. Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis max. Entgeltgruppe 11 TV‑L. Dienstort ist Furtwangen. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben
der verantwortlichen Tätigkeit nach den Richtlinien der AVR-Caritas (vergleichbar mit TV-Ärzte/ VKA Marburger Bund) inkl. eine überwiegend vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung bei der ZVK-KVBW
der verantwortlichen Tätigkeit nach den Richtlinien der AVR-Caritas (vergleichbar mit TV-Ärzte/ VKA Marburger Bund) inkl. eine überwiegend vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung bei der ZVK-KVBW